Wenn bauen, dann Hechinger

Den Ruf der renommierten Qualitätsfirma genießt die Hechinger Bau GmbH mit Firmensitz in Pfaffenhofen a. d. Ilm seit mehr als 70 Jahren.

Bedient werden sämtliche Sparten des modernen Hochbaus im Großraum Pfaffenhofen sowie in den umliegenden Landkreisen. Dabei werden Projekte mit Bausummen bis zu 10 Millionen Euro realisiert. Zu den Auftraggebern gehören private Kunden genauso wie Geschäftskunden und öffentliche Auftraggeber. Dabei setzt unser zertifiziertes Unternehmen, auf langjährige umfangreiche Erfahrung und hohe technische Kompetenz.

Für einen reibungslosen Ablauf am Bau garantiert ein eingespieltes Team aus Maurern, Polieren, Meistern und Bautechnikern. Als erste Ansprechpartner stehen erfahrene Bauleiter zur Seite.

Hochbau

Im Bereich Hochbau konzentrieren sich unsere Tätigkeiten hauptsächlich auf den Rohbau bzw. erweiterten Rohbau – mit Innen- und Außenputz – von Wohnungs- und Gewerbeobjekten sowie auf Reihen- und Doppelhausanlagen.

Tiefbau & Erdbau

Mit einer modernen und technisch durchdachten Ausstattung wird im Tiefbau ebenso für einen privaten und öffentlichen Kundenstamm gearbeitet. Durch eine eigene Erdstoffdeponie und den umfangreichen Fuhrpark können wir Erdbewegungen bis 50.000 m3 pro Baustelle wirtschaftlich ausführen.

Abbruch

Der qualifizierte Abriss von Wohnhäusern, Industriegebäuden oder der Rückbau von Brücken ist für uns Routine. Auch die fachgerechte und ordnungsgemäße Beseitigung von asbesthaltigen Baumaterialien und allen anfallenden Abfällen gehört dank des angegliederten Entsorgungsunternehmens zu unserem Alltagsgeschäft.

Umbau & Sanierung

Im Bereich Umbau und Sanierung konzentriert sich unser Handwerk vor allem auf Abbruch-, Maurer- und Putzarbeiten: von der Mauerwerksanierung, Mauertrockenlegung und Putzsanierung bis hin zu kompletten Umbauarbeiten von Wohnhäusern. Die Rekonstruktion auch denkmalgeschützter Fassaden und schwierige Renovierungsarbeiten vervollständigen unser breit gefächertes Leistungsangebot.

Wasserhaushaltsgesetz-Dichtflächen

§ 19i WHG
(1) Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden; § 19i Abs. 1 bleibt unberührt. Die Länder können Tätigkeiten bestimmen, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.

(2) Fachbetrieb im Sinne des Absatzes 1 ist, wer 1.über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 19g Abs. 3 gewährleistet wird, und2.berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit auf bestimmte Fachbereiche beschränken.

Download Fachbetrieb nach WHG