Am 31.01.2018 wurde unser bisher größter Obendrehkran 150 EC-B 8 Litronic (Hakenhöhe 36 m) auf der Baustelle im ECO-Quartier, Pfaffenhofen mit einem Autokran und insgesamt drei Monteuren innerhalb zwei Tagen aufgestellt.
Im Rahmen eines dreitägigen Trainings für Führungskräfte, konnten unsere Bauleiter viele Eindrücke sammeln.
Folgende Themen wurden unter anderem behandelt:
Kommunikation und Führung - Kommunikationstraining - Grundregeln der Kommunikation - Was motiviert mich?
Persönliches Strategieheft – Was ich an mir verb. werde - Was bisher wichtig für mich war!? - Meine Rolle im Team - Interaktionelle Improvisation - Coaching
BR Fernsehreportage - Wärmedämmung: Sondermüll am Haus
Information zur Änderung der Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen / HBCDD-haltigen Abfällen zum 30.09.2016
zum 30.09.2016 wird die EU-Verordnung 2016/460 umgesetzt. Dämmplatten mit einem HBCDD-Gehalt von mehr als 1.000 mg/kg werden ab diesem Stichtag als gefährlicher Abfall unter der Schlüsselnummer AVV 17 06 03 eingestuft. Hexabromcyclododecan (HBCD oder HBCDD) ist ein additives Flammschutzmittel, welches bis Mitte 2016 überwiegend in Polystyrol- oder Extruderschaum eingesetzt wurde. Dadurch wurde insbesondere erreicht, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln.
Hinweis/Umsetzung in der Praxis:
Ab dem 30.09.2016 besteht die Pflicht der getrennten Erfassung der Polystyrol- oder Extruderschaum (Styrodur- und Styroporplatten) mit Flammschutzmittel.
Da unser Haus die Unterscheidung von HBCDD-haltigen und HBCDD-freien Dämmstoffen nicht durchführen kann, gilt ab sofort folgende Regelung:
Vorübergehend werden wir keine Abfälle aus Polystyrol- oder Extruderschaum (Styrodur- und Styroporplatten) annehmen.
Diese Abfälle dürfen auch nicht in Abfallgemische gelangen.
Bei einer Missachtung sind wir gezwungen die Anlieferung nicht anzunehmen und zurückzuweisen. Alternativ wird der Sortieraufwand in Rechnung gestellt oder das gesamte Abfallgemisch als gefährlicher Mischabfall eingestuft. Beide Möglichkeiten verursachen erhebliche Mehrkosten für den Abfallerzeuger.
Bitte beachte Sie zudem, dass bei Transport von HBCDD-haltigen Materialien (gefährlicher Abfall) zukünftig ein Begleitschein erforderlich sein wird!
Diese gesetzliche Neuerung stellt für alle Beteiligten einen erheblichen Entsorgungsaufwand dar. Daher sind wir in stetigem Kontakt mit den beteiligten Behörden sowie den betroffenen Verwertungsanlagen, um für die vorliegenden Probleme eine zeitnahe Lösung zu finden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf eine weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Für Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit Herr Stocker und ich persönlich zur Verfügung.
Pfaffenhofen, 16.09.2016
Andreas Kufer
Hechinger Entsorgung GmbH
Kindergartenbesuch
Im Juli besuchte uns der Kindergarten Arche Noah.
Während einer Führung über das Betriebsgelände der Hechinger Entsorgung, wurde den Kindern
von Herrn Kufer alles über das Thema Mülltrennung und Recycling erklärt.
Nach einer kleinen Stärkung, durfte zum Abschluss nochmal jeder einmal im Radlader probesitzen.
Innerbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Alle zwei Monate findet bei uns eine innerbetriebliche Lehrlingsunterweisung statt.
Dort wird unseren Azubis zu einzelnen Themenbereichen, Tipps und Infos von unseren Bauleitern vermittelt, die sie auf der Baustelle oder in der Berufsschule umsetzten können.
Der Praxisunterricht zum Thema Mauerarbeiten fand am Freitag, den 17.06. auf unserem Bauhof statt, dort konnten sie das Erlernte in die Praxis umsetzten.
QuB & Umweltpakt Bayern
Nach der erfolgreichen Zertifizierung im Februar 2016, sind wir Mitglied im Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe und im Umweltpakt Bayern.
18.03.2016 - Urkundenverleihung im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Der „Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe – QuB“ ist ein integriertes Zertifizierungssystem für Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Handel, welches branchenbezogene und inhaltliche Anforderungen an ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem umfasst.
Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Ziele des Umweltpaktes: - Vorausschauender Schutz der Umwelt - Verbesserung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen der heutigen und der künftigen Generationen in Bayern - Impulse geben für neue Wege, Methoden und Themenfelder um künftige Umweltbelastungen zu vermeiden.
Umweltrelevanz des Unternehmens:
Die Hechinger Bau GmbH setzt neben Qualität, Arbeitssicherheit und Gesundheit besonders auf umweltorientiertes Bauen und Arbeiten. Nicht nur das Gebäude, welches die Heimat des Kunden verkörpert, sondern auch die Mitarbeiter erfüllen und erfahren diese Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie auf höchstem Niveau.
Seit Jahrzehnten wird dieser Umweltgedanke durch die Unternehmensleitung vorgelebt. Die Mitarbeiter setzen geschulte Maßnahmen zu umweltgerechtem Verhalten gerne und überzeugt in ihrer täglichen Arbeit um.
Wir als Hechinger Bau GmbH sehen es als Selbstverständlichkeit an, uns dem Umweltschutz zu verschreiben. Die kontinuierliche Verbesserung ist eine belebende Herausforderung, die wir gerne annehmen.